Öffentliche Mitwirkungsauflage zur Richtplanung Graubünden / Region Maloja, Teil Siedlung
Anpassung des kantonalen Richtplans im Bereich Siedlungsgebiet und Bauzonen (Kap. 5.2)
Der kantonale Richtplan Graubünden wird in der Region Maloja im Bereich Siedlungsgebiet und Bauzonen (Kapitel 5.2) angepasst. Mit der Richtplananpassung erfolgt die erstmalige Festsetzung des Siedlungsgebietes für die Region Maloja sowie die Festlegung und die Präzisierung der Standortprofile der Arbeitsgebiete.
Die folgenden Dokumente des kantonalen Richtplans liegen öffentlich auf:
Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art. 7 KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage können alle Interessierten schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen.
Die Unterlagen liegen in Koordination mit dem regionalen Richtplan vom 4. August bis und mit 2. September 2026 öffentlich auf.
Auflageorte:
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
- Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur
- Region Maloja, Quadratscha 1, 7503 Samedan
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den örtlichen Büro-/ Schalteröffnungszeiten möglich.
Die Auflagedokumente sind auch auf der Internetseite des Amtes für Raumentwicklung (www.are.gr.ch unter Aktuelles) sowie der Region (www.regio-maloja.ch) einsehbar.
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen:
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 2. September 2026 dem Amt für Raumentwicklung oder der Region Maloja eingereicht werden.
Chur, 4. August 2026 Amt für Raumentwicklung
Anpassung des regionalen Richtplans, Kapitel Einleitung, Regionales Raumkonzept und Siedlung
Die Region Maloja hat im Juni 2021 mit der Erarbeitung des regionalen Richtplans gestartet. Im Wesentlichen werden die Vorgaben des kantonalen Richtplans konkretisiert und auf die Bedürfnisse der Region abgestimmt. Insbesondere werden im Kapitel Siedlung das Siedlungsgebiet erstmalig festgesetzt sowie kantonal bedeutende Arbeitsgebiete verortet und deren Standortprofile präzisiert.
Die folgenden Dokumente des regionalen Richtplans liegen öffentlich auf:
Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art. 11 KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage können alle Interessierten schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen.
Die Unterlagen liegen in Koordination mit dem kantonalen Richtplan vom 4. August bis und mit 2. September 2026 öffentlich auf.
Auflageorte:
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
- Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur
- Region Maloja, Quadratscha 1, 7503 Samedan
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den örtlichen Büro-/ Schalteröffnungszeiten möglich.
Die Auflagedokumente sind auch auf der Internetseite des Amtes für Raumentwicklung (www.are.gr.ch unter Aktuelles) sowie der Region (www.regio-maloja.ch) einsehbar.
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen:
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 2. September 2026 dem Amt für Raumentwicklung oder der Region Maloja eingereicht werden.
Samedan, 4. August 2026 Region Maloja