Zivilstandsamt
Das ganze Leben

Das Zivilstandsamt Maloja umfasst die Gemeinden Bergell, Bever, Celerina/Schlarigna, La Punt-Chamues-ch, Madulain, Pontresina, Samedan, S-chanf, Sils im Engadin/Segl, Silvaplana, St. Moritz und Zuoz.

In Kürze

Das Zivilstandsamt der Region Maloja ist für die Beurkundung des Personenstandes zuständig. Zum Beispiel bei der Geburt, Anerkennung, Eheschliessung, im Todesfall oder bei einer Namenserklärung. Es befindet sich im Erdgeschoss des Gemeinde-Rathauses in St. Moritz Dorf.

Aufgaben des Zivilstandsamtes

Im Vordergrund der Arbeit des Zivilstandsamtes steht die Beurkundung des Personenstandes. Es berät über

  • Geburt
  • Anerkennung
  • Eheschliessung
  • Todesfall
  • Namenserklärung
  • Dokumentenbestellung
  • Ziviltrauung
  • Einbürgerung
  • Todesfall

Ziviltrauung

St. Moritz

Trauungen in St. Moritz finden zu folgenden Zeiten statt:

  • Montag bis Freitag: 9 bis 11.30 Uhr, 14 bis 16.30 Uhr,
    ausgenommen Montagnachmittag im Gemeindehaus
  • Samstag: morgens nach Anfrage.
    Die Trauungen finden im Gemeindehaus St. Moritz statt

Alle anderen Gemeinden

Trauungen in allen anderen Gemeinden finden zu folgenden Zeiten statt:

  • Montag bis Freitag: 9 bis 11.30 Uhr, 14 bis 15.30 Uhr.
    Falls kein Wohnsitz in der Gemeinde besteht, fallen zusätzliche Gebühren an

Es ist auch möglich, Brautpaare zu trauen, die keinen Wohnsitz in der Region Maloja oder in der Schweiz haben.

Die Trauungszimmer der Region Maloja

Bitte kontaktieren Sie uns, um die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten und das weitere Vorgehen zu klären.

St. Moritz

  • Arvenzimmer im Gemeindehaus, max. 15 Personen
  • Ratssaal im Gemeindehaus, ca. 25. Personen
  • Saal des alten Schulhauses, Zusatzgebühr CHF 200, ca. 80 Personen
  • Forum Paracelsus in St. Moritz Bad, Zusatzgebühr CHF 250, 50 Personen
  • Museum Engiadinais/Engadiner Museum, Zusatzgebühr CHF 600
    -  Stüa de Gros aus dem 17. Jahrhundert, max. 50 Personen
    -  Stanza da Savognin aus dem 15. Jahrhundert, max. 30 Personen
  • Segantini Museum, Kuppelsaal, Zusatzgebühr CHF 1000, ca. 50 Personen
  • Badrutt’s Palace Hotel, Madonna Saal (während den Öffnungszeiten des Hotels), Gebühr Sommersaison CHF 1'100, Wintersaison CHF 4'000, ca. 30 Personen

Silvaplana

  • Trauungssaal im Gemeindehaus, ca. 30 Personen

Sils

  • Trauungszimmer im Gemeindehaus, ca. 20 Personen

Celerina/Schlarigna

  • Arvenzimmer im Gemeindehaus, max. 12 Personen

Samedan

  • Trauungssaal im Gemeindehaus, ca. 20 Personen

Pontresina

  • Trauungssaal im Rondo, modernes Zimmer im Kongress- und Kulturzentrum Rondo, 3. Stock, ca. 15 Personen
  • Museum Alpin, antike Stube, Zusatzgebühr CHF 100, max. 10 Personen

Bever

  • Bürgerratszimmer der Bürgergemeinde, Zusatzgebühr CHF 50, ca. 10 Personen
  • Bürozimmer der Gemeinde Bever, ca. 12 Personen

La Punt Chamues-ch

  • Bürgerratssaal der Bürgergemeinde, ca. 15 Personen

Madulain

  • Stüva Chesa Strimer (befindet sich nicht im Gemeindehaus), ca. 12 Personen

Zuoz

  • Trauungszimmer im Gemeindehaus, ca. 12 Personen
  • Plantaturm/La Tuor, historischer Turm, nur in den Sommermonaten ab 15.06. bis 15.10., ca. 20 Personen

Bregaglia

  • Promontogno: Trauungszimmer im Gemeindehaus, ca. 15 Personen
  • Stampa: Palazzo Castelmur, Stüva, während den Sommermonaten ab Juni bis Oktober, Zusatzgebühr CHF 200, ca. 20 Personen
  • Vicosoprano: Pretorio, ehemaliger Gerichtssaal, Zusatzgebühr CHF 200, ca. 30 Personen

Einbürgerung

Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen? Sind Sie bereits hier geboren und aufgewachsen? Fühlen Sie sich in der Schweiz integriert? Ist die Schweiz Ihr Zuhause? Dann haben Sie die Möglichkeit, Schweizerin/Schweizer zu werden. Je nach Voraussetzungen durch eine erleichterte oder eine ordentliche Einbürgerung. Die Zivilstandsämter sind nicht direkt in das Einbürgerungsverfahren eingebunden. Sie werden erst aktiv, nachdem die Einbürgerung rechtskräftig geworden ist. Für Beratungen und den Bezug von Formularen in Sachen Einbürgerung ist das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden zuständig.

Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden

Todesfall

Der Eintritt des Todes muss einem Arzt / Notfallarzt sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Todesbescheinigung auszustellen, welche zwingend dem Zivilstandsamt des Ereignisortes abgegeben werden muss.

Die Meldepflichtigen haben Todesfälle innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Merkblatt

Friedhofverwaltung St. Moritz

Via Maistra 12
7500 St. Moritz
+41 81 836 30 00

Über den Pikettdienst der Gemeinde St. Moritz informiert die Gemeindepolizei:
+41 81 833 30 17

Bestattungen in den anderen Gemeinden der Region

Bitte kontaktieren Sie möglichst rasch die Gemeinde, in welcher die/der Verstorbene zuletzt ihren/seinen Wohnsitz hatte.

 

Stellenleiterin, Zivilstandsbeamtin

Irene Wüthrich

Zivilstandsbeamtin

Angela Brunoldi Bongulielmi

Zivilstandsbeamtin

Claudia Vondrasek

Kontakt

Zivilstandsamt der Region Maloja
Via Maistra 12
7500 St. Moritz

+41 81 552 53 80

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
8.30 bis 11.30 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.30 bis 11.30 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr


Bitte Termine per E-Mail oder Telefon voranmelden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close