Aktuelle Meldungen
Das Büro des Zivilstandesamtes bleibt am Dienstag, 24. September 2024, ganztags geschlossen.
Das Zivilstandsamt Maloja umfasst die Gemeinden Bergell, Bever, Celerina/Schlarigna, La Punt-Chamues-ch, Madulain, Pontresina, Samedan, S-chanf, Sils im Engadin/Segl, Silvaplana, St. Moritz und Zuoz.
Das Zivilstandsamt der Region Maloja ist für die Beurkundung des Personenstandes zuständig. Zum Beispiel bei der Geburt, Anerkennung, Eheschliessung, im Todesfall oder bei einer Namenserklärung. Es befindet sich im Erdgeschoss des Gemeinde-Rathauses in St. Moritz Dorf.
Aufgaben des Zivilstandsamtes
Im Vordergrund der Arbeit des Zivilstandsamtes steht die Beurkundung des Personenstandes. Es berät über
- Geburt
- Anerkennung
- Eheschliessung
- Todesfall
- Namenserklärung
- Dokumentenbestellung
Team des Zivilstandsamtes
Irene Wüthrich, Stellenleiterin und Zivilstandsbeamtin
Angela Brunoldi Bongulielmi, Zivilstandbeamtin
Claudia Vondrasek, Zivilstandsbeamtin
Ziviltrauung
Trauungen in St. Moritz finden zu folgenden Zeiten statt:
- Montag bis Freitag: 9 bis 11.30 Uhr, 14 bis 16.30 Uhr
(ausgenommen Montagnachmittag im Gemeindehaus)
- Samstag: morgens nach Anfrage
(Trauungen finden im Gemeindehaus St. Moritz statt)
Trauungen in anderen Gemeinden:
- Montag bis Freitag: 09.00 bis 11.30 Uhr, 14.00 bis 15.30 Uhr
(falls kein Wohnsitz in der Gemeinde besteht, fallen zusätzliche Gebühren an)
Es ist auch möglich, Brautpaare zu trauen, die keinen Wohnsitz in der Region Maloja oder in der Schweiz haben.
Bitte kontaktieren Sie uns, um die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten und das weitere Vorgehen zu klären.
St. Moritz
- Arvenzimmer im Gemeindehaus, max. 15 Personen
- Ratssaal im Gemeindehaus, ca. 25. Personen
- Saal des alten Schulhauses, Zusatzgebühr CHF 200, ca. 80 Personen
- Forum Paracelsus in St. Moritz Bad, Zusatzgebühr CHF 250, 50 Personen
- Museum Engiadinais/Engadiner Museum, Zusatzgebühr CHF 600
- Stüa de Gros aus dem 17. Jahrhundert, max. 50 Personen
- Stanza da Savognin aus dem 15. Jahrhundert, max. 30 Personen - Segantini Museum, Kuppelsaal, Zusatzgebühr CHF 1000, ca. 50 Personen
- Badrutt’s Palace Hotel, Madonna Saal (während den Öffnungszeiten des Hotels), Gebühr Sommersaison CHF 1'100, Wintersaison CHF 4'000, ca. 30 Personen
Silvaplana
- Trauungssaal im Gemeindehaus, ca. 30 Personen
Sils
- Trauungszimmer im Gemeindehaus, ca. 20 Personen
Celerina/Schlarigna
- Arvenzimmer im Gemeindehaus, max. 12 Personen
Samedan
- Trauungssaal im Gemeindehaus, ca. 20 Personen
Pontresina
- Trauungssaal im Rondo, modernes Zimmer im Kongress- und Kulturzentrum Rondo, 3. Stock, ca. 15 Personen
- Museum Alpin, antike Stube, Zusatzgebühr CHF 100, max. 10 Personen
Bever
- Bürgerratszimmer der Bürgergemeinde, Zusatzgebühr CHF 50, ca. 10 Personen
- Bürozimmer der Gemeinde Bever, ca. 12 Personen
La Punt Chamues-ch
- Bürgerratssaal der Bürgergemeinde, ca. 15 Personen
Madulain
- Stüva Chesa Strimer (befindet sich nicht im Gemeindehaus), ca. 12 Personen
Zuoz
- Trauungszimmer im Gemeindehaus, ca. 12 Personen
- Plantaturm/La Tuor, historischer Turm, nur in den Sommermonaten ab 15.06. bis 15.10., ca. 20 Personen
Bregaglia
- Promontogno: Trauungszimmer im Gemeindehaus, ca. 15 Personen
- Stampa: Palazzo Castelmur, Stüva, während den Sommermonaten ab Juni bis Oktober, Zusatzgebühr CHF 200, ca. 20 Personen
- Vicosoprano: Pretorio, ehemaliger Gerichtssaal, Zusatzgebühr CHF 200, ca. 30 Personen
Einbürgerung
Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen? Sind Sie bereits hier geboren und aufgewachsen? Fühlen Sie sich in der Schweiz integriert? Ist die Schweiz Ihr Zuhause? Dann haben Sie die Möglichkeit, Schweizerin/Schweizer zu werden. Je nach Voraussetzungen durch eine erleichterte oder eine ordentliche Einbürgerung. Die Zivilstandsämter sind nicht direkt in das Einbürgerungsverfahren eingebunden. Sie werden erst aktiv, nachdem die Einbürgerung rechtskräftig geworden ist. Für Beratungen und den Bezug von Formularen in Sachen Einbürgerung ist das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden zuständig.
Todesfälle
Der Eintritt des Todes muss einem Arzt / Notfallarzt sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Todesbescheinigung auszustellen, welche zwingend dem Zivilstandsamt des Ereignisortes abgegeben werden muss.
Die Meldepflichtigen haben Todesfälle innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Friedhofverwaltung St. Moritz
Via Maistra 12, CH-7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 00
Über den Pikettdienst der Gemeinde St. Moritz informiert die Gemeindepolizei:
Tel. +41 81 833 30 17
Bestattungen in den anderen Gemeinden der Region
Bitte kontaktieren Sie möglichst rasch die Gemeinde, in welcher die/der Verstorbene zuletzt ihren/seinen Wohnsitz hatte.
Online-Dienste
Kontakt
Terminvereinbarung nach Voranmeldung.
Zivilstandsamt der Region Maloja
Via Maistra 12, 7500 St. Moritz
081 836 30 80
081 836 30 82
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
8:30 bis 11:30 Uhr, 14 bis 17 Uhr
Freitag
8:30 bis 11:30 Uhr, 14 bis 16 Uhr