Aufgaben

Öffentliche Versteigerung

Die Bewilligung und Leitung öffentlicher Versteigerungen erfolgt seit dem 1. Januar 2016 durch die Region Maloja.

Gemäss Art. 6 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht (EGzOR, BR 210.200) müssen öffentliche Versteigerungen von der Regionalpräsidentin oder vom Regionalpräsidenten oder von einer oder einem von ihr oder ihm bezeichneten Regionsangestellten geleitet werden. Entsprechende Anträge mit näheren Angaben zur Versteigerung (Datum der Versteigerung, Ort, Versteigerungsgegenstände etc.) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der Region Maloja.