Regionaler Richtplan, Bereiche Landschaft und Langsamverkehr
Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluss vom 21. Dezember 2021 die Anpassung des regionalen Richtplans in den Bereichen Landschaft (L 3.4) und Langsamverkehr (V 6.4) genehmigt und für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt.
Die Richtplanunterlagen können bei der Geschäftsstelle der Region Maloja eingesehen werden. Wir bitten um eine vorherige Terminvereinbarung.