Aufgaben

Regionales Eissportzentrum

Nach der Annahme der Initiative für ein regionales Eissportzentrum im Februar 2019 erfolgte die Standortevaluation für ein solches Zentrum. Diese wurde im regionalen Standortkonzept Sportstätten dokumentiert und von September bis November 2019 in die öffentliche Mitwirkung gegeben. Die Präsidentenkonferenz genehmigte an ihrer Sitzung vom 30. Januar 2020 das Standortkonzept Sportstätten mit der Evaluation möglicher Standorte für ein regionales Eissportzentrum. In diesem sind die beiden Standorte St. Moritz Signal und Samedan Promulins Ost als die geeignetsten ausgewiesen.

In Zusammenarbeit mit den zwei Standortgemeinden wurde zwischenzeitlich die bauliche Machbarkeit eines Eissportzentrums an den beiden Standorten geprüft und nachgewiesen. Die beiden Standortgemeinden klärten infolge die Sicherstellung der Verfügbarkeit und die weiteren grundsätzlichen Rahmenbedingungen zum Erhalt des erforderlichen Areals.

Die Gemeinde St. Moritz teilte der Region im Mai 2020 mit, dass das Areal Signal für die Planung eines regionalen Eissportzentrums grundsätzlich zur Verfügung steht. Für den Standort Promulins Ost wurde seitens der politischen Gemeinde Samedan mit der Bürgergemeinde Samedan als Landeigentümerin des beanspruchten Gebietes Verhandlungen über einen Landerwerb geführt. Anfangs Oktober teilte die Gemeinde Samedan der Region mit, dass in Bezug auf die Landverfügbarkeit keine Einigung erzielt werden konnte, womit der Standort Promulins Ost für ein regionales Eissportzentrum in dieser Form nicht mehr zur Verfügung steht. Für die weiteren Abklärungen für die Realisierung eines Eissportzentrums in der vorgesehenen Form mit einer Eishalle, einem Ausseneisfeld und einer gedeckten Curlingfläche steht somit nur noch der Standort Signal zur Verfügung.

Daraufhin erfolgten die Vertiefung der bisherigen Machbarkeitsnachweise, die Kostenermittlung, die Klärung genereller betrieblicher Aspekte und möglicher Trägerschaftsformen. Diese Vertiefungsarbeiten wurden in enger Zusammenarbeit mit der Standortgemeinde vorgenommen. Zu klären ist nun noch die Frage, zu welchem Landpreis das Areal der Region zur Verfügung gestellt wird. Bis diese Frage nicht abschliessend beantwortet wurde, kann keine Abstimmung über das Projekt in den Regionsgemeinden erfolgen.